AGB

Beauftragung

Mittels des Objektangebotes beauftragen Sie als Anbieter die erste mitwohnzentrale mit der Vermittlung Ihres Wohnraumes. Die erste mitwohnzentrale ist hierdurch berechtigt, das Objekt auf branchenübliche Weise an Interessenten anzubieten. Dies schließt die Veröffentlichung im Internet und anderen Publikationen ein. Die Veröffentlichungen erfolgt in der Regel unter Angabe der allgemeine Objektbeschreibung, Fotos und ggf. Grundrissen sowie des Straßennamens (ohne Hausnummer). Ihre Kontaktdaten werden im Bedarfsfall nur an registrierte Mietinteressenten weitergegeben.

Untervermietung

Als Anbieter eines Objektes müssen Sie die Erlaubnis zur Untervermietung seitens des Eigentümers / Verwalters des zu vermittelnden Objektes haben. Wir behalten uns vor, Ihnen unseren angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen, sofern Sie uns ein Objekt unberechtigter Weise zur Vermittlung übergeben haben.

Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung

Im Falle eines Vertragsabschlusses zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung wird zur Provisionsberechnung der geldliche Gebrauchswert dieses Objektes zugrunde gelegt. Der geldliche Gebrauchswert eines Objektes wird durch seinen üblichen Mietpreis bestimmt.

Kosten

Für Sie als Anbieter ist die Vermittlung Ihres Objektes durch uns kostenfrei. Im Rahmen der Vermittlung sind auch die Durchführung von Besichtigungsterminen, die Unterstützung bei der Erstellung von Mietverträgen sowie die Beratung bezüglich der Mietpreisermittlung als kostenfreie Dienstleistung beinhaltet.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen als Anbieter einen Komplettservice n der u.a. die Schlüsselverwaltung, das Mietinkasso, die Wohnungsübergaben und die Vermittlung von Reinigungsdiensten umfasst. Für diesen Komplettservice berechnen wir im Erfolgsfall 10% der Miete des vereinbarten Mietzeitraumes.

Aktualität der Informationen

Eine erfolgreiche Vermittlung Ihres Objektes basiert auf der Aktualität Ihrer Angaben. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend sofern

  • sich die Daten Ihres Objektes geändert haben
    (Ausstattungsmerkmale, Verfügungszeitraum, Miethöhe)
  • Ihre Kontaktdaten nicht mehr aktuell sind
  • Sie z.B. infolge eines Urlaubes nicht oder schlecht erreichbar sind
  • Sie einen Mietvertrag abgeschlossen haben (mündlich oder schriftlich)

Sollte das Objekt nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind Sie als Anbieter verpflichtet, die erste mitwohnzentrale hierüber umgehend zu informieren. Sollte eine Vermietung des Objektes ohne die Beteiligung der ersten mitwohnzentrale erfolgt sein, so sind Sie darüber hinaus verpflichtet der ersten mitwohnzentrale den Namen des zukünftigen Mieters sowie die Quelle durch die die Vermietung erfolgt ist zu nennen.

Kündigung

Der von Ihnen erteilte Vermittlungsauftrag für Ihr Objekt ist unbefristet. Er kann beidseitig jederzeit schriftlich gekündigt werden.

Datenschutz

Die im Rahmen des Vermittlungsauftrages erhobenen Daten werden gemäß des GDSG ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung des Auftrages verwendet und hierzu auf elektronischen Medien gespeichert.

Teilunwirksamkeitsklausel

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Sollte eine der Bestimmungen dieses Auftrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

Haftungsbeschränkung

Die erste mitwohnzentrale hafte nicht für Schadensansprüche die aus Zeitverzögerungen, Objektmängeln oder dem nicht Zustandekommen eines Mietvertrages entstehen. Ebenso sind sämtliche Ansprüche die sich aus dem Mietverhältnis entstehen von der Haftung seitens der ersten mitwohnzentrale ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.